Satzung AV Neugersdorf

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Geschäftsordnung AV Neugersdorf

Beiträge - Auszug aus der Geschäftsordnung 2.Beitragsordnung

2.1 Mitgliedsbeiträge

 

Mitgliedsbeiträge werden erhoben für den Anteil, der im Verein verbleibt und für den abzuführenden Anteil an den Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V.. Die Beiträge beziehen sich auf die Dauer eines Kalenderjahres.

 

Ordentliche Mitglieder:

 

  • Vollzahler: 135,00 EUR
  • Kinder/ Jugendliche (bis 17 Jahre): 45,00 EUR

 

Fördernde Mitglieder: 35,00 EUR

 

Ehrenmitglieder: kostenlos

 

2.2 Gebühren für nichtgeleistete Arbeitsstunden

 

Die Stundenvergütung beträgt 15,00 EUR pro nicht geleistete Arbeitsstunde je Kalenderjahr.

 

2.3 Sonstige Gebühren

 

Bei nichtfristgerechtem Zahlungseingang des Mitgliedsbeitrags sind zusätzliche Gebühren in Höhe von 30,00 EUR in bar zu entrichten.

 

2.4 Aufnahmegebühren

 

Aufnahmegebühren sind einmalige Zahlungen, die vor bzw. mit der Aufnahme in den AVN zu entrichten sind. Bei Austritt/Tod eines Mitgliedes besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Bei Antrag auf Wiederaufnahme in den AVN nach getätigtem Austritt, sind die Aufnahmegebühren erneut zu entrichten, unabhängig der Dauer der Nichtmitgliedschaft.

 

  • Erwachsene: 75,00 EUR
  • Kinder/Jugendliche: 25,00 EUR