Satzung AV Neugersdorf
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Geschäftsordnung AV Neugersdorf
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Beiträge - Auszug aus der Geschäftsordnung 2.Beitragsordnung
2.1 Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge werden erhoben für den Anteil, der im Verein verbleibt und für den abzuführenden Anteil an den Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V.. Die Beiträge beziehen sich auf die Dauer eines Kalenderjahres.
Ordentliche Mitglieder:
- Vollzahler: 135,00 EUR
- Kinder/ Jugendliche (bis 17 Jahre): 45,00 EUR
Fördernde Mitglieder: 35,00 EUR
Ehrenmitglieder: kostenlos
2.2 Gebühren für nichtgeleistete Arbeitsstunden
Die Stundenvergütung beträgt 15,00 EUR pro nicht geleistete Arbeitsstunde je Kalenderjahr.
2.3 Sonstige Gebühren
Bei nichtfristgerechtem Zahlungseingang des Mitgliedsbeitrags sind zusätzliche Gebühren in Höhe von 30,00 EUR in bar zu entrichten.
2.4 Aufnahmegebühren
Aufnahmegebühren sind einmalige Zahlungen, die vor bzw. mit der Aufnahme in den AVN zu entrichten sind. Bei Austritt/Tod eines Mitgliedes besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Bei Antrag auf Wiederaufnahme in den AVN nach getätigtem Austritt, sind die Aufnahmegebühren erneut zu entrichten, unabhängig der Dauer der Nichtmitgliedschaft.
- Erwachsene: 75,00 EUR
- Kinder/Jugendliche: 25,00 EUR